Kinderbetreuung

(m/w/d)

WAS GIBT ES ZU TUN?

  • Erstklassige Betreuung unserer kleinen Gäste (ab 12 Monate) in der Zeit von 08:00 - 22:00 Uhr
  • Organisation und Durchführung unterschiedlicher Programme
  • Animation der Kinder im Hotel sowie in der Natur
  • Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften

WAS SOLLTEST DU MITBRINGEN?

  • Abgeschlossene pädagogische Ausbildung in der Kinderbetreuung mit nachgewiesener Berufserfahrung
  • Hohe soziale Kompetenz
  • Freude im Umgang mit Kindern und stets ein Lächeln auf den Lippen
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Selbstständige Arbeitsweise

 

Zurück zur Newsübersicht

Was wir
bieten!

  • ein familiäres Arbeitsumfeld und gelebten Teamgeist
  • Weiterbildungsangebote und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten
  • keine sonstigen Lebenserhaltungskosten aufgrund der kostenlosen Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
  • Unterbringung im schönen Einzelzimmer mit eigenem Bad, Gratis-WLAN im hotelnahen Mitarbeiterhaus oder direkt in den neu erbauten Mitarbeiterzimmern im Hotel
    Du kannst gegen Voranmeldung auch deinen vierbeinigen Mitbewohner mitbringen
  • Waschmaschine und Trockner stehen in den Mitarbeiterbereichen zur Verfügung
  • kostenlose Kinderbetreuung
  • teilweise wird die Arbeitskleidung gestellt (Gilet, Dirndl,...) bzw. werden z.B. die Kochjacken unseres Küchenteams von uns gereinigt
  • Gratis-Benutzung der Krings-Seilbahnen (Seekarspitz-, Hochalm-, Kringsalm- & Panoramabahn) – zwei davon starten direkt vor der Hoteltüre
  • Ermäßigungen bei den Bergbahnen (Tageskarte -50 %) & div. Kooperationspartnern: Obertauern Crew Card
  • Rabatt auf Übernachtungen im Hotel für deine Familienmitglieder
  • Gratis-Benutzung unseres Mitarbeiter-Fitnessraums und Saunabereiches
  • zahlreiche Vergünstigungen IM und UM das Seekarhaus (Massage, Wellness …)
  • geregelte Arbeitszeiten mit fixen freien Tagen
  • fünf oder sechs Tage pro Woche, nach Vereinbarung
  • pünktliche Gehaltszahlung
  • digitale Zeiterfassung via App

Es gilt ein Kollektivvertragsmindestgehalt nach dem KV für Hotel und Gaststätten.
Die Bereitschaft zur Überzahlung besteht und erfolgt in Abhängigkeit von deiner Qualifikation und Berufserfahrung.